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Der Pharmaberater ist Informationsträger, Marketinginstrument und Bindeglied zwischen Arzt und Pharmaunternehmen. Die Tätigkeit des Pharmaberaters ist im Arzneimittelrecht geregelt. Er informiert Ärzte in der Praxis und im Krankenhaus sowie die Apotheker im Rahmen der sogenannten Fachinformation über Arzneimittel. Der Pharmaberater hat nicht die unmittelbare Aufgabe zu verkaufen, sondern mittelbar im Rahmen des Gesetzes den Umsatz seines Unternehmens zu fördern. Gesetzlich erlaubt ist die Abgabe von Arzneimittelmustern an Ärzte. Der Pharmaberater benötigt ein umfangreiches medizinisches und pharmazeutisches Wissen sowie genaue Kenntnisse über die Produktpalette seines Unternehmens sowie Kenntnisse jener Produkte, die dazu im Wettbewerb stehen. Als persönliche Voraussetzungen gelten Selbstbewusstsein, ein gepflegtes Äußeres, eine gute verbale und nicht-verbale Kommunikationsfähigkeit sowie fast immer ein Führerschein.