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Als Popularklage bezeichnet man im Rechtswesen eine Klage, die von jemandem erhoben werden kann, der durch die angegriffene Handlung nicht in eigenen Rechten verletzt wird. In Deutschland ist die Popularklage nur in Ausnahmefällen zugelassen, die Geltendmachung einer Verletzung eigener Rechte ist unter der Bezeichnung Klagebefugnis eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage.