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Seit dem 15. Oktober 1871 gab es bei der Reichspost und in Württemberg den Postmandatsdienst, Bayern folgte einen Monat später. Die Postaufträge zur Geldeinziehung, wie sie seit 1875 genannt wurden, waren vom Handel auf Grund der ?Deutsche Wechselordnung? von 1848 gefordert worden. Postaufträge dienten zur bankmäßigen Einziehung von Barbeträgen durch Dritte und zur Vorzeigung von Wechseln zur Zahlung durch den Empfänger des Postauftrags und die Überweisung des eingezogenen Betrags, und gegebenenfalls zur Erhebung des Wechselprotestes. Solche Postprotestaufträge waren seit 1872 möglich.