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Privatdozent ist an einer Universität oder einer sonstigen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt. Es wird durch die Bezeichnung Privatdozent kein Amts- oder Dienstverhältnis begründet.