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Unter Prolongation wird insbesondere im Finanz- und Bankwesen die Verlängerung der Laufzeit von Krediten, Geldanlagen und Wechseln bezeichnet. Allgemein werden hierunter im Finanzwesen alle Laufzeitverlängerungen eines Rechtsverhältnisses, insbesondere bei Zahlungs- oder Liefervereinbarungen, verstanden.