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Ein Reisender ist innerhalb des Vertriebs eines Kaufmanns oder Kleingewerbetreibenden und der Betriebswirtschaft die Bezeichnung für einen sozialversicherungspflichtig angestellten Handlungsgehilfen im Außendienst. Neben dem Reisenden kennt der Verkaufsaußendienst vor allem Absatzhelfer, wie den Handelsvertreter, Handelsmakler und den Kommissionär, sowie Absatzmittler. Die genannten Absatzhelfer und Absatzmittler sind im Unterschied zum Reisenden selbständig tätig.