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Der Begriff Schuldanerkenntnis ist mehrdeutig. Die Schuldanerkenntnisse des Schuldrechts des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Verträge zwischen Gläubigern und Schuldnern; umgangssprachlich wird unter diesem Begriff dagegen oft das Eingeständnis eines Verschuldens durch den Schadensverursacher namentlich bei Verkehrsunfällen verstanden.