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Das Seerecht ist die Gesamtheit des für die See und ihre Nutzung geltenden Rechts. Es ist geprägt von zahlreichen Besonderheiten, die meist in der isolierten Situation auf See und im Fehlen staatlicher Souveränität auf hoher See begründet sind. Unterscheiden lässt sich privates und öffentliches Seerecht. Von Bedeutung sind insbesondere das internationale öffentliche Seerecht, das das Seevölkerrecht bildet, im Privatrecht das Seehandelsrecht, im öffentlichen Recht das Seeverkehrsrecht, das Flaggenrecht und weitere. Daneben gibt es weitere Sonderbestimmungen, die es erlauben, von Seearbeitsrecht, Seestrafrecht und Seeprozessrecht zu sprechen.

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