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Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen . Damit werden die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt. Selbstverwaltung ist damit ein grundsätzlich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mit-Gestaltung . Dem wird begrifflich die staatliche Verwaltung gegenübergestellt, was insoweit ungenau ist, als auch Träger der Selbstverwaltung Teil der staatlichen Verwaltung im weiteren Sinne sind . Typische Organisationsform der Selbstverwaltung ist die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von ihr gesetzten Normen ergehen im Normalfall als autonome Satzungen. Sie kann meist von ihren Mitgliedern Beiträge erheben.