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Als Sperrgut wurden solche Postpakete und Postgüter bezeichnet, die ungewöhnlich viel Platz einnahmen, sich nicht gut mit anderen Paketen verpacken ließen oder während der Beförderung besonders sorgsam behandelt werden mussten. Für den größeren Raumbedarf oder die Mehrarbeit bei der Verladung erhob die Post einen Gebührenzuschlag.