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Die Stadtpolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Gemeinderecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie für ordnungs- und verkehrspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.