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Eine Steuerbescheinigung wird gemäß deutschem Steuerrecht vom Schuldner des Kapitalertrags bzw. der auszahlenden Stelle für den Gläubiger ausgestellt, falls von diesem Kreditinstitut bei der Gutschrift von Kapitalerträgen entweder Kapitalertrags-, undoder Zinsabschlagsteuer sowie Solidaritätszuschlag einbehalten bzw. abgeführt worden sind. Die Steuerbescheinigung bezieht sich nicht auf die ggf. zu zahlenden Steuern , sondern ist ein Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Diese werden auf den mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag angerechnet ).