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Unter Stilllegung versteht man die temporĂ€re oder dauerhafte AuĂerbetriebnahme von Betrieben, technischen Anlagen, Einrichtungen, Objekten, Fahrzeugen und AckerflĂ€chen. Dieser Begriff findet heutzutage vor allem in der klassischen Industrie, dem Bergbau und dem Verkehrs- und Nachrichtenwesen sowie der Agrarpolitik breite Anwendung und wird stark begĂŒnstigt durch die EinfĂŒhrung neuer Technik. Es gibt aber auch viele andere wirtschaftliche GrĂŒnde fĂŒr die Stilllegung eines Betriebes.