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Als Strafarbeit gilt eine im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme erteilte schriftliche Aufgabe, die eine erzieherische Konsequenz darstellen soll. Die Brüder Grimm erläutern den Begriff in ihrem Deutschen Wörterbuch mit den Worten, Strafarbeit sei eine ??kleinere, zur strafe verhängte arbeitsleistung? ... so in heer und schule....dazu sehr häufig in schriftlicher form;?[1] Auch Krünitz gab in seiner Oeconomischen Encyclopädie von 1858 die Strafarbeit als eine neben ?Carcer?., schlechte Schulzeugnisse und Fortjagung oder Entfernung von der Schule? bestehende Schulstrafe an.[2]