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Der Strafgewalt oder Strafbann ist im deutschen Strafprozessrecht die Strafmaßbefugnis des im Hauptverfahren entscheidenden Gerichts. Je nach Gericht ist die Strafmaßbefugnis begrenzt . Während es für Landgerichte keine Grenze der Strafgewalt gibt , darf am Amtsgericht keine Strafe verhängt werden, die über 4 Jahre Freiheitsentzug hinausgeht .