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Tarifverhandlung ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und bezeichnet die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung in einer Branche mit dem Ziel, für ein bestimmtes Tarifgebiet einen Flächentarifvertrag oder Firmentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen. Dadurch werden Mindeststandards für Entgelt und Arbeitszeit im jeweiligen Geltungsbereich der vertretenen Arbeitnehmer vereinbart.