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Eine Telefonauskunft dient dazu, telefonisch Telefonnummern, Faxnummern oder IP-Telefonie-Nummern von verzeichneten Teilnehmern zu erfragen. So genannte Mehrwertdienste bieten darüber hinaus auch Auskünfte zu Adressen, Fachgeschäften, Restaurants etc. sowie die Möglichkeit, sich mit der gewünschten Rufnummer verbinden zu lassen. Die Inverssuche war in Deutschland zeitweise verboten, ist aber seit 2004 wieder zulässig. Darüber hinaus haben die meisten Auskunftsdienste die Möglichkeit, bei Anrufen aus dem Mobilfunk die gewünschte Rufnummer per SMS zu versenden.