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Dieser Artikel behandelt die ?beauftragte? Trauerbegleitung, die auf Veranlassung und in Verantwortung einer Organisation oder eines Dienstes vorgenommen wird. Die ganz normale Mitmenschlichkeit, mit der sich Kollegen, Freunde, Nachbarn einem trauernden Menschen zuwenden und ihm im Alltag begegnen, wird in diesem Kontext nicht als Trauerbegleitung bezeichnet.