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Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn eine volle Rechtsmacht ?zu treuen Händen? vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten kann dabei eine vollständige Übertragung des Rechts, etwa des Eigentums an einer Sache, stattfinden. Damit hat der Empfänger und Verwalter der Sache im Außenverhältnis, je nach Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses, die volle Rechtsstellung eines Eigentümers.