Einfach
einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Unter einer Umsetzung versteht man im Beamtenrecht die Zuweisung des Beamten zu einem anderen Dienstposten innerhalb derselben Behörde. Des Weiteren wird der vertikale Informationstransport in dieser mit daraus resultierenden Aufgaben zwischen Fachbereichen, Abteilungen und vergleichbaren Strukturen als Umsetzung bezeichnet.