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Eine Verhaftung ist nach deutschem Recht der Beginn der Haft durch Vollzug eines Haftbefehls. Dabei wird eine mit Haftbefehl gesuchte Person gefangen genommen und für einen Zeitraum behördlich verwahrt. Die Gründe für eine Haft können mannigfaltig sein. Es handelt sich um hoheitliches Handeln im Bereich der Justiz, bei der Mitwirkung der Polizei auch im Bereich der Exekutive. Es wird vor allem in das Recht der Freiheit der Person eingegriffen .