Einfach einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Verkehrsteilnehmer im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt. Es ist unerheblich, ob die Teilnahme bewusst erfolgt. Auch eine versehentliche Teilnahme ist somit möglich. Dabei ist ein verkehrserhebliches Verhalten, das Einwirken auf einen Verkehrsvorgang, die Voraussetzung, um Verkehrsteilnehmer sein zu können.