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Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung einer Willenserklärung zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend ist dafür die Schriftform, in neuerer Zeit ist kann auch ein Mausklick am Bildschirm den rechtsverbindlichen Charakter dazu haben. Er ist üblicherweise in drei Teilen gegliedert: zu Beginn werden zuerst die Vertragspartner bzw. Teilnehmer benannt, im Hauptteil werden die Willenserklärungen dargelegt denen sich die Vertragspartner verpflichten bzw. die sich die Teilnehmer auferlegen oder das Ziel dass sie durch den Vertrg erreichen wollen. Am Ende wird per Unterschrift, Siegel, etc. die Identität und geistesgegenwärtige Zustand der Vertragspartner den Vertragstext verstanden und damit übereinzustimmen bestätigt.