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Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Es dient der Regelung der Absatzorganisation. Es umfasst insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Handelsvertreter oder Makler, zwischen Versicherung und Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler, zwischen Bausparkasse und Bausparkassenvertreter, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer , zwischen Arbeitgeber und angestelltem Reisenden und zwischen Hersteller bzw. Lieferant und Vertragshändler. Das Rechtsverhältnis mit dem Endkunden wird hingegen üblicherweise nicht als Teil des Vertriebsrechts gesehen.