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Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrnimmt. Gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München.