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Vollpension ist die Bezeichnung fĂźr eine Verpflegungsart während eines Reiseaufenthalts, beispielsweise in einem Hotel. Ausweislich DIN EN ISO 18513 Nr.2.4.4 sind bei der Vollpension neben der Unterkunft drei Mahlzeiten: FrĂźhstĂźck, Mittagessen und Abendessen eingeschlossen. Fehlt davon eine, spricht man von der Halbpension . Andere Bezeichnung fĂźr Vollpension ist American plan. Mahlzeiten schlieĂen notwendigerweise Getränke ein; so ist ein FrĂźhstĂźck ohne ein Getränk oder mehrere Getränke weder privat noch im touristischen Bereich vorstellbar. Die einschlägige DIN EN ISO 18513 trifft hierzu keine ausdrĂźckliche Feststellung: Nr.2.4.2 bis 2.4.4 beschränken sich ohne Einschränkungen auf die Aufzählung der Mahlzeiten FrĂźhstĂźck, Mittagessen und Abendessen. FrĂźhstĂźck ist ohne Getränk nicht vorstellbar und enthält immer mindestens ein Getränk, im touristischen Bereich grundsätzlich auch mehrere Getränke wie Kaffee, Tee, Kakao, Milch, Fruchtsäfte und Wasser nach Belieben; der Begriff "Mahlzeiten" umfasst notwendigerweise auch Getränke und diese werden Ăźblicherweise sowohl beim FrĂźhstĂźck als auch Mittagessen und Abendessen konsumiert. Somit zählen auch Getränke zum Leistungsumfang. Einschränkungen wie positive Aufzählungen finden sich in den ProspektenBeschreibungenReiseunterlagen regelmäĂig nicht. Lediglich im Zusammenhang mit dem erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts aufgekommenen "All inclusive" sind Einschränkungen bzw. individuelle Leistungsbeschreibungen der Ăźber die drei Hauptmah