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Wartelisten werden als fortlaufende nummerierte Listen mit den Namen von Personen geführt, damit der Zugang zu einer begrenzten Ressource gerecht erteilt werden kann. Bei einem personell begrenzten Zugang gilt grundsätzlich das Windhundprinzip , so dass irgendwann die Kapazität erfüllt ist und ab diesem Zeitpunkt zugangsberechtigte Personen auf eine Warteliste gestellt werden. Wartelisten werden sowohl in der Privatwirtschaft als auch in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen geführt. In der Privatwirtschaft gibt es keinen Anspruch auf ordnungsgemäße Führung ; demgegenüber gilt für öffentlich-rechtliche Wartelisten der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, so dass eine gerichtliche Überprüfung der korrekten Führung der Warteliste möglich ist.