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Mit Wehrgang wird bei befestigten Anlagen wie z. B. Burgen, Festungen, Wehrkirchen oder befestigten Klöstern der obere Abschluss einer Wehrmauer oder eines Wehrturmes in Form eines Ganges für Verteidiger bezeichnet. Er kann aus einer Holzkonstruktion oder aus Stein bestehen. Wehrgänge in kleineren römischen Kastellen bestanden gelegentlich nur aus einem an der Mauerinnenseite aufgeschütteten Erdwall.