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Werkverkehr oder Eigenverkehr von Industrie und Handel ist Güterkraftverkehr zum eigenen Zweck von eigenem Personal gesteuerten Lastkraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse durchgeführt wird.[1] Eine derartige Güterbeförderung stellt in der Regel für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit dar. Der Werkverkehr ist erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Es besteht keine Pflicht, eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.