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Wildgehege sind eingefriedete Flächen, auf denen sonst wildlebende Tiere, die meist dem Jagdrecht unterliegen, dauernd gehalten werden. Heute haben sie oft eine touristische und gastronomische Funktion, seltener auch die der Erhaltung gefährdeter Wild- und Haustierarten, wobei eine artgerechte Haltung gewährleistet sein sollte. Wildgehege, mit Ausnahme der Wildgatter, können zu befriedeten Bezirken erklärt werden.