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Wittum , Widum oder Witthum ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. Das Wort ?widum? und ?wittum? leitet sich von derselben Wurzel her wie ?widmen?; Widum und Wittum bezeichnet also ein ?gewidmetes Gut?, in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof. Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurden damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt, da auch diese ?gewidmete Güter? waren; die Verknüpfung des Wortes Widum mit Witwe ist eine Volksetymologie.