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Zahlungsort ist ein Begriff aus der Finanz- und Warenwirtschaft. Der Zahlungsort wird dabei im Regelwerk von Verträgen zusammen mit dem Leistungsort festgelegt. Zahlungsort und Leistungsort weichen oftmals voneinander ab. In Deutschland ist der Leistungsort in §269 BGB geregelt, der Zahlungsort in §270 BGB.