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Der Zinsertrag ist im Rechnungswesen der periodenbezogene betriebliche Ertrag für vereinnahmte Zinsen aus zinstragenden Finanzanlagen, der in der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen wird. Umgangssprachlich wird als Zinsertrag das Ergebnis der Verzinsung einer Geldanlage verstanden. Der korrespondierende Aufwand heißt Zinsaufwand.