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Unter einem Zollausschlussgebiet versteht man im engeren Sinne grundsätzlich ein Gebiet, welches zwar dem Hoheitsgebiet eines Staates A angehört, jedoch der Zollhoheit des Staates B unterliegt. Es gilt rein begrifflich zu beachten, dass dasselbe Gebiet aus Sicht von Staat A ein Zollausschlussgebiet darstellt, aus Sicht von Staat B jedoch ein Zollanschlussgebiet. Im weiteren Sinne kann ein Zollausschlussgebiet des Staates A auch dann gegeben sein, wenn das betreffende Gebiet keineswegs dem Zollanschluss eines Staates B unterliegt, sondern vielmehr ein eigenständiges Zollgebiet darstellt. Dies kann zum Beispiel auch eine zollfreie Zone, eine Zone mit stark ermäßigten Zoll- und Steuersätzen oder auch ein Freihafen sein.