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Ein Zollfreigebiet, an Wasserwegen auch Freihafen, abseits der Wasserwege Freilager oder Freizone genannt, ist ein i.d.R. abgeschlossenes oder gar umzäuntes Gebiet innerhalb eines Landes, in dem keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Derartige Freizonen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren. Freihäfen sind in der Regel durch Grenzzäune abgegrenzte Teilgebiete von Häfen, in denen es Zolldurchlässe gibt.