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Eine Zugfahrt ist im fahrdienstlichen Sinne eine bestimmte Form von Fahrten mit Eisenbahnfahrzeugen auf einem bestimmten Laufweg. In offiziellen Regelwerken wird der Begriff ?Zug? ausschließlich im Sinne von Zugfahrt verwendet; so definiert die deutsche Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung in § 34 Abs. EBO: