Einfach einen Begriff in der Tabelle rechts anklicken um weitere Übersetzungen in dieser Sidebar zu erhalten.
Eine Zweigniederlassung ist wie eine Betriebsstätte eine zusätzliche Niederlassung eines Unternehmens, nimmt aber selbständig am Geschäftsverkehr teil, und ist andererseits keine eigene juristische Person wie ein Tochterunternehmen. Diese Zwischenstellung hat vor allem bei internationalen Niederlassungen rechtliche Konsequenzen.