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Die Zweitstimme ist bei der Wahl zum Deutschen Bundestag die grundsätzlich maßgebliche Stimme für die Sitzverteilung an die Parteien. Mit ihr wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden. Neben der Zweitstimme kann der Wähler eine Erststimme abgeben und über Überhangmandate die Sitzverteilung mit beeinflussen. Die Gültigkeit der Zweitstimme bleibt von einer eventuellen Ungültigkeit der Erststimme unberührt .