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Der Geschlechtseintrag divers[1] [2] bildet in Deutschland und in Österreich eine dritte Geschlechtsoption neben weiblich und männlich. In Deutschland gelten daneben für Menschen ohne Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern dieselben Regeln. In Österreich gibt es bei unklarem Geburtsgeschlecht die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister vorerst offen zu lassen, sodass es dem Kind später ermöglicht wird, sich selbst für das rechtliche Geschlecht zu entscheiden, das zu seiner herangebildeten Geschlechtsidentität passend ist.