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Advokat ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, die heute in Österreich und Deutschland veraltet ist, nur noch bildungs- oder aber umgangssprachlich undoder mit abschätziger Bedeutung verwendet wird, im schweizerischen Rechtsraum aber die gleiche Bedeutung wie Rechtsanwalt hat. Im übertragenen Sinn wird auch ein Fürsprecher einer Sache damit bezeichnet.