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Approbationsordnungen sind Rechtsverordnungen, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker regeln. Sie werden vom Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der entsprechenden Bundesgesetze erlassen, und legen bundeseinheitlich die Ausbildung für den jeweiligen Beruf , Bedingungen für staatliche Prüfungen und andere Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf der Approbation fest.