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Eine Arbeitsprobe ist eine im Personalwesen in Form einer Stichprobe gemessene repräsentative Arbeitsleistung, die meist dazu verwendet wird, die erfolgsrelevanten körperlichen, geistigen und emotionalen Verhaltensweisen, Kenntnisse, Kompetenzen oder Fähigkeiten eines Arbeitnehmers sowie dessen Arbeitsqualität im Hinblick auf die zukünftige berufliche Laufbahn und die damit einhergehende Wirtschaftlichkeit, Zusammenarbeit und Förderungen zu ermitteln oder zu bewerten. Dafür bekommt der Arbeitnehmer eine oder mehrere Aufgaben zugeteilt, bei denen er entweder direkt beobachtet wird oder das erzeugte Resultat bewertet wird .[1][2]