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Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Nicht vom Aufenthaltsgesetz erfasst sind freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige sowie einige besondere Ausländergruppen . Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Ausländergesetz. Das Aufenthaltsgesetz ist als dessen Artikel 1 Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes.