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Unter Aufrechnung versteht man ein Rechtsinstitut, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet werden. Die positivrechtliche Ausgestaltung der Aufrechnung in den einzelnen Rechtsordnungen ist unterschiedlich: In den Ländern des Common Law wird die Aufrechnung als prozessrechtliches Institut angesehen, wohingegen in Civil-Law-Ländern die Aufrechnung im materiellen Recht verortet wird. Auch innerhalb der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie zeigen sich erhebliche Unterschiede: So muss nach deutschem Recht die Aufrechnung erklärt werden, während in den Ländern des romanischen Rechtskreises die Aufrechnung automatisch kraft Gesetzes eintritt.