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Auftragnehmer ist ein Begriff, der in der deutschen Rechtssprache - nicht ganz präzise - bei verschiedenen Vertragstypen, etwa beim Dienstvertrag oder Werkvertrag , zur Bezeichnung desjenigen Vertragspartners verwendet wird, der sich zur Erbringung überwiegend nichtgeldlicher Leistungen gegenüber dem anderen Vertragspartner, dem Auftraggeber, verpflichtet hat. So spricht man etwa vom Architekten oder vom Bauunternehmer beim Bauvertrag manchmal als ?Auftragnehmer?.