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Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen. Zu unterscheiden vom Aussageverweigerungsrecht sind die zugunsten von Zeugen unter bestimmten Voraussetzungen bestehenden Zeugnisverweigerungsrechte. Der Verzicht auf das Recht der Aussageverweigerung ist in der Praxis so gut wie nie zum Vorteil des Beschuldigten.