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Als Ausschlusskriterium bezeichnet man zumeist ein Kriterium, mit dem im Rahmen einer Entscheidungsfindung eine Handlungsmöglichkeit oder eine andere Option ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang werden auch die umgangssprachlichen Bezeichnungen Killerkriterium[1][2], K.-o.-Kriterium[3][4] oder Totschlagkriterium[5][6] verwendet.