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Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber , dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer über die Erbringung von Bauleistungen. Dabei kann es sich um die Erstellung eines fertigen Neubaus , einzelner Teile davon , Umbauten, Renovierungsarbeiten oder um Einzelleistungen handeln. Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind oft Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Unternehmen erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet.