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Als Bauvorbescheid bezeichnet man im deutschen Baurecht eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht. Besonders häufig bezieht sie sich beispielsweise nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, typischerweise hat sie die Frage zum Inhalt, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich zulässig ist. Die Bauordnungen aller deutschen Bundesländer kennen diese Abart der Baugenehmigung, normieren sie jedoch unterschiedlich und verschieden stark. Als Beispiel sei § 73 der Niedersächsischen Bauordnung genannt. Der wie für eine Baugenehmigung oder eine Teilbaugenehmigung erforderliche Antrag wird Bauvoranfrage oder Bauanfrage genannt.