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Unter Bauzeit versteht man die Zeit vom Beginn der Bauausführung eines Bauvorhabens bis zur Bauabnahme. Nicht enthalten sind z. B. die Zeiten für die Bauplanung und die Zeitspanne bis zur Erlangung einer Baugenehmigung. Die Bauzeiten werden im Bauzeitenplan vor der Ausführung geplant, die Ausführungsfrist für Baumaßnahmen ist nach § 5 Abs. 1 VOBB geregelt.